D1 - Einfamilienhaus mit großem Garten in Kollmann

D1 - Einfamilienhaus mit großem Garten in Kollmann

Barbian - Kollmann
Neues, alleinstehendes Einfamilienhaus mit geräumiger Wohnküche, drei Schlafzimmern, Gardarobe, zwei Bädern, WC, Terrasse, Balkon, großem Garten und Keller. Das neue Bauvorhaben “TROSTBURGBLICK“ wird in Kollmann, in ruhiger Hanglage errichtet. Neben einem Gebäude mit vier Wohneinheiten werden zusätzlich zehn alleinstehende Einfamilienhäuser gebaut. Die stilvolle Architektur und hochwertige Bauausführung garantieren ein einmaliges Wohnerlebnis.
Objektnummer
12885_1
Ort
Barbian
Überlassung
Kauf
Typ
Wohnimmobilie
Nutzung
Haus
Kaufpreis
€ 662.000
Nettowohnfläche
109 m2
Handelsfläche
172 m2
Konventionierung
Ja
Zimmer
4
Badezimmer / WC
3
Balkone
1
Terrassen
1
Garten
Ja
Keller
Ja
Baujahr
2021
Energiequelle
Gas
Heizungsart
Fußboden
Energieklasse:A+
A
B
C
D
E
F
G
Steuern beim Ankauf von Wohnimmobilien

A) Wenn eine Privatperson ihre Wohnimmobilie verkauft, wird die Registersteuer auf den Katasterwert angewandt.
Wir unterscheiden zwei unterschiedliche Steuersätze:

  • für den Erwerb der Erstwohnung
    2% Registersteuer + 50 € Hypothekargebühr + 50 € Katastersteuer
  • für den Erwerb einer Nicht-Erstwohnung
    9% Registersteuer + 50 € Hypothekargebühr + 50 € Katastersteuer

B) Wenn ein Bau- oder Handelsunternehmen eine Wohnimmobilie verkauft, wird die Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis angewandt.
Wir unterscheiden drei unterschiedliche Steuersätze:
  • für den Erwerb der Erstwohnung
    4% Mehrwertsteuer + 200 € Registersteuer + 200 € Hypothekargebühr + 200 € Katastersteuer
  • für den Erwerb einer Nicht-Erstwohnung
    10% Mehrwertsteuer + 200 € Registersteuer + 200 € Hypothekargebühr + 200 € Katastersteuer
  • für den Erwerb einer Luxuswohnung
    22% Mehrwertsteuer + 200 € Registersteuer + 200 € Hypothekargebühr + 200 € Katastersteuer

Die Steuern für den Erwerb einer Immobilie trägt grundsätzlich die kaufende Partei.