W4 - Vierzimmerwohnung mit großer Terasse
W4 - Vierzimmerwohnung mit großer Terasse
Bruneck - Stadtzentrum
Neue Vierzimmerwohnung mit Wohnküche, drei Schlafzimmern, zwei Bädern, einer großen Südterrasse und Keller. Eventuelle Änderungen an der Raumaufteilung können noch vorgenommen werden.
Perfekte Anbindungen an das Bus- und Bahnnetz, Geschäfte und Restaurants befinden sich in unmittelbarer Nähe.
Ideale Investitionsmöglichkeit, aber auch zur Selbstnutzung mit hervorragendem Preis-Leistungs-Verhältnis.
Objektnummer
12950_1
Ort
Bruneck
Überlassung
Kauf
Typ
Wohnimmobilie
Nutzung
Wohnung
Kaufpreis
€ 790.000
Besteuerung
MwSt.
Käufer-Provision
3% (zzgl. MwSt.)
Nettowohnfläche
99 m2
Handelsfläche
143 m2
Konventionierung
Nein
Etage
1
Zimmer
4
Badezimmer / WC
2
Keller
Ja
Baujahr
2022
Aufzug
Ja
Energiequelle
Fernwärme
Heizungsart
Fußboden
Energieklasse:A+
A
B
C
D
E
F
G
Steuern beim Ankauf von Wohnimmobilien
A) Wenn eine Privatperson ihre Wohnimmobilie verkauft, wird die Registersteuer auf den Katasterwert angewandt.
Wir unterscheiden zwei unterschiedliche Steuersätze:
-
für den Erwerb der Erstwohnung
2% Registersteuer + 50 € Hypothekargebühr + 50 € Katastersteuer -
für den Erwerb einer Nicht-Erstwohnung
9% Registersteuer + 50 € Hypothekargebühr + 50 € Katastersteuer
B) Wenn ein Bau- oder Handelsunternehmen eine Wohnimmobilie verkauft, wird die Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis angewandt.
Wir unterscheiden drei unterschiedliche Steuersätze:
-
für den Erwerb der Erstwohnung
4% Mehrwertsteuer + 200 € Registersteuer + 200 € Hypothekargebühr + 200 € Katastersteuer -
für den Erwerb einer Nicht-Erstwohnung
10% Mehrwertsteuer + 200 € Registersteuer + 200 € Hypothekargebühr + 200 € Katastersteuer -
für den Erwerb einer Luxuswohnung
22% Mehrwertsteuer + 200 € Registersteuer + 200 € Hypothekargebühr + 200 € Katastersteuer
Die Steuern für den Erwerb einer Immobilie trägt grundsätzlich die kaufende Partei.