W10 - Großzügige Duplexwohnung im Stadtzentrum

W10 - Großzügige Duplexwohnung im Stadtzentrum

Bruneck - Stadtzentrum
Dreizimmerwohnung auf zwei Etagen mit großer Wohnküche, Balkon und Terrasse im Dachgeschoss und zwei Schlafzimmern, Studio, zwei Bädern und Balkon im 2. Obergeschoss. In Bruneck, in zentraler Lage entsteht die neue Wohnanlage Gabriel House, ein Klimahaus A-Nature. Wohnungen mit Lärmschutzzertifizierung, Fernwärme, Bodenheizung, gesicherte Fenster mit Einbruchschutz, motorisierte Rollläden, Vorrichtung für Sonnenmarkisen mit Motor, Anschluss für Alarmanlage. Personalisierte und individuelle Ausstattung.
Objektnummer
12970_4
Ort
Bruneck
Überlassung
Kauf
Typ
Wohnimmobilie
Nutzung
Wohnung
Kaufpreis
€ 660.000
Besteuerung
MwSt.
Käufer-Provision
3% (zzgl. MwSt.)
Nettowohnfläche
78 m2
Handelsfläche
120 m2
Konventionierung
Nein
Etage
2
Zimmer
3
Badezimmer / WC
2
Terrassen
1
Loggien
1
Keller
Ja
Baujahr
2022
Aufzug
Ja
Energiequelle
Fernwärme
Heizungsart
Fußboden
Verrechnung Heizung
autonom
Verfügbar ab
2023
Energieklasse:A+
A
B
C
D
E
F
G
Steuern beim Ankauf von Wohnimmobilien

A) Wenn eine Privatperson ihre Wohnimmobilie verkauft, wird die Registersteuer auf den Katasterwert angewandt.
Wir unterscheiden zwei unterschiedliche Steuersätze:

  • für den Erwerb der Erstwohnung
    2% Registersteuer + 50 € Hypothekargebühr + 50 € Katastersteuer
  • für den Erwerb einer Nicht-Erstwohnung
    9% Registersteuer + 50 € Hypothekargebühr + 50 € Katastersteuer

B) Wenn ein Bau- oder Handelsunternehmen eine Wohnimmobilie verkauft, wird die Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis angewandt.
Wir unterscheiden drei unterschiedliche Steuersätze:
  • für den Erwerb der Erstwohnung
    4% Mehrwertsteuer + 200 € Registersteuer + 200 € Hypothekargebühr + 200 € Katastersteuer
  • für den Erwerb einer Nicht-Erstwohnung
    10% Mehrwertsteuer + 200 € Registersteuer + 200 € Hypothekargebühr + 200 € Katastersteuer
  • für den Erwerb einer Luxuswohnung
    22% Mehrwertsteuer + 200 € Registersteuer + 200 € Hypothekargebühr + 200 € Katastersteuer

Die Steuern für den Erwerb einer Immobilie trägt grundsätzlich die kaufende Partei.