Vierzimmerwohnung mit Balkon

Vierzimmerwohnung mit Balkon

Brixen - Stadtzentrum
Große Vierzimmerwohnung im ersten Stock in zentraler Lage. Die Wohnung besteht aus Wohnzimmer, getrennter Küche, drei Schlafzimmern, Bad und zwei Balkonen. Zur Wohnung gehören zudem ein Keller und Abstellraum im Untergeschoss und zwei Autostellplätze vor dem Haus.
Objektnummer
12988
Ort
Brixen
Überlassung
Kauf
Typ
Wohnimmobilie
Nutzung
Wohnung
Kaufpreis
auf Anfrage
Besteuerung
Registergebühr
Käufer-Provision
3% (zzgl. MwSt.)
Nettowohnfläche
112 m2
Handelsfläche
155 m2
Konventionierung
Nein
Etage
1
Zimmer
4
Badezimmer / WC
1
Balkone
2
Keller
Ja
Möblierung
Vollmöbliert
Energieklasse:in Ausarbeitung
A
B
C
D
E
F
G
Steuern beim Ankauf von Wohnimmobilien

A) Wenn eine Privatperson ihre Wohnimmobilie verkauft, wird die Registersteuer auf den Katasterwert angewandt.
Wir unterscheiden zwei unterschiedliche Steuersätze:

  • für den Erwerb der Erstwohnung
    2% Registersteuer + 50 € Hypothekargebühr + 50 € Katastersteuer
  • für den Erwerb einer Nicht-Erstwohnung
    9% Registersteuer + 50 € Hypothekargebühr + 50 € Katastersteuer

B) Wenn ein Bau- oder Handelsunternehmen eine Wohnimmobilie verkauft, wird die Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis angewandt.
Wir unterscheiden drei unterschiedliche Steuersätze:
  • für den Erwerb der Erstwohnung
    4% Mehrwertsteuer + 200 € Registersteuer + 200 € Hypothekargebühr + 200 € Katastersteuer
  • für den Erwerb einer Nicht-Erstwohnung
    10% Mehrwertsteuer + 200 € Registersteuer + 200 € Hypothekargebühr + 200 € Katastersteuer
  • für den Erwerb einer Luxuswohnung
    22% Mehrwertsteuer + 200 € Registersteuer + 200 € Hypothekargebühr + 200 € Katastersteuer

Die Steuern für den Erwerb einer Immobilie trägt grundsätzlich die kaufende Partei.