A3 - Dreizimmerwohnung mit Balkon
A3 - Dreizimmerwohnung mit Balkon
Mühlbach
Die Wohnung A3, im 1. Obergeschoss verfügt über einen 11 m² großen Balkon in Süd-Ost Lage. Die Wohnung wird mittels Fußbodenheizung geheizt, im Sommer auf Wunsch gekühlt und verfügt über eine automatische Belüftung. Zu jeder Wohnung gehören Keller und Fahrradabstellplatz. Garagen befinden sich im Erd- und Untergeschoss.
Objektnummer
13004_3
Ort
Mühlbach
Überlassung
Kauf
Typ
Wohnimmobilie
Nutzung
Wohnung
Kaufpreis
€ 388.000
Besteuerung
MwSt.
Käufer-Provision
3% (zzgl. MwSt.)
Nettowohnfläche
58 m2
Handelsfläche
83 m2
Konventionierung
Nein
Zimmer
3
Badezimmer / WC
1
Balkone
1
Keller
Ja
Zustand
Erstbezug
Baujahr
2022
Aufzug
Ja
Heizungsart
Fußboden
Verrechnung Heizung
autonom
Verfügbar ab
2024
Energieklasse:A+
A
B
C
D
E
F
G
Steuern beim Ankauf von Wohnimmobilien
A) Wenn eine Privatperson ihre Wohnimmobilie verkauft, wird die Registersteuer auf den Katasterwert angewandt.
Wir unterscheiden zwei unterschiedliche Steuersätze:
-
für den Erwerb der Erstwohnung
2% Registersteuer + 50 € Hypothekargebühr + 50 € Katastersteuer -
für den Erwerb einer Nicht-Erstwohnung
9% Registersteuer + 50 € Hypothekargebühr + 50 € Katastersteuer
B) Wenn ein Bau- oder Handelsunternehmen eine Wohnimmobilie verkauft, wird die Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis angewandt.
Wir unterscheiden drei unterschiedliche Steuersätze:
-
für den Erwerb der Erstwohnung
4% Mehrwertsteuer + 200 € Registersteuer + 200 € Hypothekargebühr + 200 € Katastersteuer -
für den Erwerb einer Nicht-Erstwohnung
10% Mehrwertsteuer + 200 € Registersteuer + 200 € Hypothekargebühr + 200 € Katastersteuer -
für den Erwerb einer Luxuswohnung
22% Mehrwertsteuer + 200 € Registersteuer + 200 € Hypothekargebühr + 200 € Katastersteuer
Die Steuern für den Erwerb einer Immobilie trägt grundsätzlich die kaufende Partei.