A1 - Vierzimmerwohnung mit Garten
A1 - Vierzimmerwohnung mit Garten
Villnöß - St. Peter
Diese Vierzimmerwohnung im Erdgeschoss besteht aus einem geräumigen Wohnzimmer mit getrennter Küche, zwei Schlafzimmern, Badezimmer, Tages-WC, großer Terrasse und Garten.
Die neue Wohnanlage “Lammfeld“ wird entsprechend den KlimaHaus A-Nature Richtlinien erbaut. Bei der Realisierung des Wohngebäudes wird auf energiesparende Wohnqualität, Sicherheit, Schallschutz und Nachhaltigkeit besonders Wert gelegt.
Die Ortschaft St. Peter besteht aus dem unteren Dorfteil an der Talstraße (Pizack), der sich um die Michaelskapelle und um die Sportzone ansiedelt, und dem Dorfzentrum mit der Pfarrkirche, das am Hang liegt. In St. Peter befinden sich wichtige Strukturen, wie das Gemeindehaus, die Post und der Tourismusverein. Das Kulturhaus mit Bibliothek, Theatersaal und mit Räumlichkeiten für die verschiedenen Vereine und die Musikkapelle, sowie ein Arztambulatorium befinden sich im Gebäudekomplex am „Schleierbühl“.
Objektnummer
13005_1
Ort
Villnöß
Überlassung
Kauf
Typ
Wohnimmobilie
Nutzung
Wohnung
Kaufpreis
€ 446.000
Besteuerung
MwSt.
Käufer-Provision
3% (zzgl. MwSt.)
Nettowohnfläche
86 m2
Handelsfläche
133 m2
Konventionierung
Ja*
Zimmer
4
Badezimmer / WC
2
Terrassen
1
Garten
Ja
Keller
Ja
Zustand
Erstbezug
Baujahr
2023
Aufzug
Ja
Energiequelle
Fernwärme
Heizungsart
Fußboden
Verrechnung Heizung
autonom
Verfügbar ab
2024
* Freistellung Konventionierung möglich (gegen Bezahlung)
Energieklasse:A+
A
B
C
D
E
F
G
Steuern beim Ankauf von Wohnimmobilien
A) Wenn eine Privatperson ihre Wohnimmobilie verkauft, wird die Registersteuer auf den Katasterwert angewandt.
Wir unterscheiden zwei unterschiedliche Steuersätze:
-
für den Erwerb der Erstwohnung
2% Registersteuer + 50 € Hypothekargebühr + 50 € Katastersteuer -
für den Erwerb einer Nicht-Erstwohnung
9% Registersteuer + 50 € Hypothekargebühr + 50 € Katastersteuer
B) Wenn ein Bau- oder Handelsunternehmen eine Wohnimmobilie verkauft, wird die Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis angewandt.
Wir unterscheiden drei unterschiedliche Steuersätze:
-
für den Erwerb der Erstwohnung
4% Mehrwertsteuer + 200 € Registersteuer + 200 € Hypothekargebühr + 200 € Katastersteuer -
für den Erwerb einer Nicht-Erstwohnung
10% Mehrwertsteuer + 200 € Registersteuer + 200 € Hypothekargebühr + 200 € Katastersteuer -
für den Erwerb einer Luxuswohnung
22% Mehrwertsteuer + 200 € Registersteuer + 200 € Hypothekargebühr + 200 € Katastersteuer
Die Steuern für den Erwerb einer Immobilie trägt grundsätzlich die kaufende Partei.