Einfamilienhaus im Dorfzentrum

Einfamilienhaus im Dorfzentrum

Feldthurns - Dorfzentrum
Einfamilienhaus mit Garten im Dorfzentrum. Die Immobilie wurde 1999 erbaut und ist wie folgt eingeteilt: im Tiefparterre befindet sich ein geräumiger Hobbyraum mit Zugang zum Garten, drei Keller, der Heizraum und die Garage. Das Hochparterre besteht aus der geräumigen Wohnküche mit Kachelofen, zwei großen Terrassen und einem Tages-WC. Im Dachgeschoss sind zwei Schlafzimmer mit Balkon, ein Badezimmer und ein Dachraum. Dank eines genehmigten Projektes kann das Dachgeschoss erweitert werden.
Objektnummer
13032
Ort
Feldthurns
Überlassung
Kauf
Typ
Wohnimmobilie
Nutzung
Haus
Kaufpreis
€ 850.000
Besteuerung
Registergebühr
Käufer-Provision
3% (zzgl. MwSt.)
Nettowohnfläche
109 m2
Handelsfläche
207 m2
Konventionierung
Ja*
Zimmer
3
Badezimmer / WC
2
Balkone
2
Terrassen
2
Garten
Ja
Keller
Ja
Garage
Ja
Baujahr
1999
Möblierung
Teilmöbliert
Verrechnung Heizung
autonom
* Freistellung Konventionierung möglich (gegen Bezahlung)
Energieklasse:C
A
B
C
D
E
F
G
Steuern beim Ankauf von Wohnimmobilien

A) Wenn eine Privatperson ihre Wohnimmobilie verkauft, wird die Registersteuer auf den Katasterwert angewandt.
Wir unterscheiden zwei unterschiedliche Steuersätze:

  • für den Erwerb der Erstwohnung
    2% Registersteuer + 50 € Hypothekargebühr + 50 € Katastersteuer
  • für den Erwerb einer Nicht-Erstwohnung
    9% Registersteuer + 50 € Hypothekargebühr + 50 € Katastersteuer

B) Wenn ein Bau- oder Handelsunternehmen eine Wohnimmobilie verkauft, wird die Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis angewandt.
Wir unterscheiden drei unterschiedliche Steuersätze:
  • für den Erwerb der Erstwohnung
    4% Mehrwertsteuer + 200 € Registersteuer + 200 € Hypothekargebühr + 200 € Katastersteuer
  • für den Erwerb einer Nicht-Erstwohnung
    10% Mehrwertsteuer + 200 € Registersteuer + 200 € Hypothekargebühr + 200 € Katastersteuer
  • für den Erwerb einer Luxuswohnung
    22% Mehrwertsteuer + 200 € Registersteuer + 200 € Hypothekargebühr + 200 € Katastersteuer

Die Steuern für den Erwerb einer Immobilie trägt grundsätzlich die kaufende Partei.