Historischer Ansitz in exklusiver Panoramalage

Historischer Ansitz in exklusiver Panoramalage

Ritten
Historischer Ansitz in Ritten, Oberbozen. Das Haupthaus wurde bei Wahrung der historischen Bausubstanz auf den neuesten Stand der Technik gebracht, alte Sandsteinplatten, Mauern aus Naturstein und Lehm und antike Holzdecken mit Tempera Bemalungen aus dem frühen 18. Jahrhundert bieten in Verbindung mit einer modernen Geothermie-Heizungsanlage alle Bequemlichkeiten eines modernen Hauses. Vom Ansitz aus genießt man einen einzigartigen Blick auf die Südtiroler Dolomiten, auf Schlern, Rosengarten, Latemar, Lang- und Plattkofel, Weiß- und Schwarzhorn bis hin zum Massiv der Mendel.
Objektnummer
13059
Ort
Ritten
Überlassung
Kauf
Typ
Wohnimmobilie
Nutzung
Haus
Kaufpreis
auf Anfrage
Käufer-Provision
4% (zzgl. MwSt.)
Nettowohnfläche
auf Anfrage
Handelsfläche
auf Anfrage
Konventionierung
Nein
Energiequelle
Erdwärme
Heizungsart
Fußboden
Verrechnung Heizung
autonom
Verfügbar ab
01.01.2024
Energieklasse:in Ausarbeitung
A
B
C
D
E
F
G
Steuern beim Ankauf von Wohnimmobilien

A) Wenn eine Privatperson ihre Wohnimmobilie verkauft, wird die Registersteuer auf den Katasterwert angewandt.
Wir unterscheiden zwei unterschiedliche Steuersätze:

  • für den Erwerb der Erstwohnung
    2% Registersteuer + 50 € Hypothekargebühr + 50 € Katastersteuer
  • für den Erwerb einer Nicht-Erstwohnung
    9% Registersteuer + 50 € Hypothekargebühr + 50 € Katastersteuer

B) Wenn ein Bau- oder Handelsunternehmen eine Wohnimmobilie verkauft, wird die Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis angewandt.
Wir unterscheiden drei unterschiedliche Steuersätze:
  • für den Erwerb der Erstwohnung
    4% Mehrwertsteuer + 200 € Registersteuer + 200 € Hypothekargebühr + 200 € Katastersteuer
  • für den Erwerb einer Nicht-Erstwohnung
    10% Mehrwertsteuer + 200 € Registersteuer + 200 € Hypothekargebühr + 200 € Katastersteuer
  • für den Erwerb einer Luxuswohnung
    22% Mehrwertsteuer + 200 € Registersteuer + 200 € Hypothekargebühr + 200 € Katastersteuer

Die Steuern für den Erwerb einer Immobilie trägt grundsätzlich die kaufende Partei.