C1 - Vierzimmerwohnung mit Terrasse und Garten

C1 - Vierzimmerwohnung mit Terrasse und Garten

Gais - Uttenheim
Neue Vierzimmerwohnung mit Wohnküche, drei Schlafzimmern, zwei Bädern, Terrasse, Garten und Keller. Die Immobilie ist konventioniert und kann somit nicht als Ferienunterkunft genutzt werden. In Uttenheim, in ruhiger Lage und in moderner Architektur entsteht dieses Mehrfamilienhaus mit 10 verschiedenen hochwertigen Wohneinheiten. Durch gut durchdachte Grundrisse, große Südterrassen, lichtdurchflutete Wohnräume und hochwertiger Bauausführung nach Klimahaus A-Nature kann ein hoher Wohnkomfort geboten werden.
Objektnummer
13061_1
Ort
Gais
Überlassung
Kauf
Typ
Wohnimmobilie
Nutzung
Wohnung
Kaufpreis
€ 415.000
Besteuerung
MwSt.
Käufer-Provision
3% (zzgl. MwSt.)
Nettowohnfläche
94 m2
Handelsfläche
137 m2
Konventionierung
Ja
Zimmer
4
Badezimmer / WC
2
Terrassen
1
Keller
Ja
Zustand
Erstbezug
Baujahr
2022
Aufzug
Ja
Energiequelle
Gas
Heizungsart
Fußboden
Verrechnung Heizung
autonom
Verfügbar ab
2024
Energieklasse:A+
A
B
C
D
E
F
G
Steuern beim Ankauf von Wohnimmobilien

A) Wenn eine Privatperson ihre Wohnimmobilie verkauft, wird die Registersteuer auf den Katasterwert angewandt.
Wir unterscheiden zwei unterschiedliche Steuersätze:

  • für den Erwerb der Erstwohnung
    2% Registersteuer + 50 € Hypothekargebühr + 50 € Katastersteuer
  • für den Erwerb einer Nicht-Erstwohnung
    9% Registersteuer + 50 € Hypothekargebühr + 50 € Katastersteuer

B) Wenn ein Bau- oder Handelsunternehmen eine Wohnimmobilie verkauft, wird die Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis angewandt.
Wir unterscheiden drei unterschiedliche Steuersätze:
  • für den Erwerb der Erstwohnung
    4% Mehrwertsteuer + 200 € Registersteuer + 200 € Hypothekargebühr + 200 € Katastersteuer
  • für den Erwerb einer Nicht-Erstwohnung
    10% Mehrwertsteuer + 200 € Registersteuer + 200 € Hypothekargebühr + 200 € Katastersteuer
  • für den Erwerb einer Luxuswohnung
    22% Mehrwertsteuer + 200 € Registersteuer + 200 € Hypothekargebühr + 200 € Katastersteuer

Die Steuern für den Erwerb einer Immobilie trägt grundsätzlich die kaufende Partei.