Penthousewohnung mit zwei Balkonen

Penthousewohnung mit zwei Balkonen

Brixen - Milland
Traumhafte, große Vierzimmerwohnung mit herrlichem Ausblick über Brixen. Die Wohnung ist teilmöbliert und verfügt über eine Wohnküche, drei Schlafzimmer, zwei vollwertige Bäder und zwei Balkone. Zur Immobilie gehören noch eine Doppelgarage und ein Keller. Die Wohnung ist aktuell vermietet und im Laufe von 2023 beziehbar.
Objektnummer
13090
Ort
Brixen
Überlassung
Kauf
Typ
Wohnimmobilie
Nutzung
Wohnung
Kaufpreis
€ 945.000
Besteuerung
Registergebühr
Käufer-Provision
3% (zzgl. MwSt.)
Nettowohnfläche
116 m2
Handelsfläche
169 m2
Konventionierung
Nein
Zimmer
4
Badezimmer / WC
2
Balkone
2
Keller
Ja
Baujahr
2016
Aufzug
Ja
Heizungsart
Fußboden
Energieklasse:A
A
B
C
D
E
F
G
Steuern beim Ankauf von Wohnimmobilien

A) Wenn eine Privatperson ihre Wohnimmobilie verkauft, wird die Registersteuer auf den Katasterwert angewandt.
Wir unterscheiden zwei unterschiedliche Steuersätze:

  • für den Erwerb der Erstwohnung
    2% Registersteuer + 50 € Hypothekargebühr + 50 € Katastersteuer
  • für den Erwerb einer Nicht-Erstwohnung
    9% Registersteuer + 50 € Hypothekargebühr + 50 € Katastersteuer

B) Wenn ein Bau- oder Handelsunternehmen eine Wohnimmobilie verkauft, wird die Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis angewandt.
Wir unterscheiden drei unterschiedliche Steuersätze:
  • für den Erwerb der Erstwohnung
    4% Mehrwertsteuer + 200 € Registersteuer + 200 € Hypothekargebühr + 200 € Katastersteuer
  • für den Erwerb einer Nicht-Erstwohnung
    10% Mehrwertsteuer + 200 € Registersteuer + 200 € Hypothekargebühr + 200 € Katastersteuer
  • für den Erwerb einer Luxuswohnung
    22% Mehrwertsteuer + 200 € Registersteuer + 200 € Hypothekargebühr + 200 € Katastersteuer

Die Steuern für den Erwerb einer Immobilie trägt grundsätzlich die kaufende Partei.