Konventionierte Vierzimmerwohnung mit Garten

Konventionierte Vierzimmerwohnung mit Garten

Gais - Uttenheim
Die konventionierte Vierzimmerwohnung in Uttenheim liegt in einer sehr ruhigen Lage. Sie ist teils möbliert und ist in einem neuwertigen Zustand. Zusätzlich verfügt die Wohnung über einen 190 qm großen Garten, zwei geräumigen Kellerabteilen und einem Garagenstellplatz im Untergeschoss. Die zwanzigjährige Konventionierung läuft im Jahr 2027 aus und kann ab diesen Zeitpunkt gelöscht werden.
Objektnummer
13125
Ort
Gais
Überlassung
Kauf
Typ
Wohnimmobilie
Nutzung
Wohnung
Kaufpreis
€ 380.000
Besteuerung
Registergebühr
Käufer-Provision
3% (zzgl. MwSt.)
Nettowohnfläche
76 m2
Handelsfläche
121 m2
Konventionierung
Ja
Zimmer
4
Badezimmer / WC
1
Balkone
1
Garten
Ja
Keller
Ja
Baujahr
2007
Aufzug
Ja
Möblierung
Teilmöbliert
Energiequelle
Pellet
Heizungsart
Fußboden
Energieklasse:B
A
B
C
D
E
F
G
Steuern beim Ankauf von Wohnimmobilien

A) Wenn eine Privatperson ihre Wohnimmobilie verkauft, wird die Registersteuer auf den Katasterwert angewandt.
Wir unterscheiden zwei unterschiedliche Steuersätze:

  • für den Erwerb der Erstwohnung
    2% Registersteuer + 50 € Hypothekargebühr + 50 € Katastersteuer
  • für den Erwerb einer Nicht-Erstwohnung
    9% Registersteuer + 50 € Hypothekargebühr + 50 € Katastersteuer

B) Wenn ein Bau- oder Handelsunternehmen eine Wohnimmobilie verkauft, wird die Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis angewandt.
Wir unterscheiden drei unterschiedliche Steuersätze:
  • für den Erwerb der Erstwohnung
    4% Mehrwertsteuer + 200 € Registersteuer + 200 € Hypothekargebühr + 200 € Katastersteuer
  • für den Erwerb einer Nicht-Erstwohnung
    10% Mehrwertsteuer + 200 € Registersteuer + 200 € Hypothekargebühr + 200 € Katastersteuer
  • für den Erwerb einer Luxuswohnung
    22% Mehrwertsteuer + 200 € Registersteuer + 200 € Hypothekargebühr + 200 € Katastersteuer

Die Steuern für den Erwerb einer Immobilie trägt grundsätzlich die kaufende Partei.