Chalet mit herrlicher Aussicht

Chalet mit herrlicher Aussicht

Toblach - Aufkirchen
Dieses freistehende Chalet befindet sich in Toplage in Aufkirchen/Toblach. Es besteht aus Wohnzimmer, Küche, zwei Schlafzimmern, einem Badezimmer, zwei Abstellräume zuzüglich noch mehr Staufläche im Unterdachraum. Das Chalet ist komplett mit zwei Balkonen und Garten. Das Haus weist beschränkte Bebauung bzw. Sanierungsmöglichkeiten auf, könnte aber mit einer einfachen Sanierung zu einem neuwertigen Chalet umgebaut werden (siehe Planungsbeispiel). Das Besondere an diesem Chalet ist die fabelhafte Aussicht auf die Dolomiten.
Objektnummer
13129
Ort
Toblach
Überlassung
Kauf
Typ
Wohnimmobilie
Nutzung
Haus
Kaufpreis
€ 630.000
Besteuerung
Registergebühr
Käufer-Provision
3% (zzgl. MwSt.)
Nettowohnfläche
auf Anfrage
Handelsfläche
125 m2
Konventionierung
Nein
Zimmer
3
Badezimmer / WC
1
Balkone
2
Garten
Ja
Baujahr
1950
Energieklasse:in Ausarbeitung
A
B
C
D
E
F
G
Steuern beim Ankauf von Wohnimmobilien

A) Wenn eine Privatperson ihre Wohnimmobilie verkauft, wird die Registersteuer auf den Katasterwert angewandt.
Wir unterscheiden zwei unterschiedliche Steuersätze:

  • für den Erwerb der Erstwohnung
    2% Registersteuer + 50 € Hypothekargebühr + 50 € Katastersteuer
  • für den Erwerb einer Nicht-Erstwohnung
    9% Registersteuer + 50 € Hypothekargebühr + 50 € Katastersteuer

B) Wenn ein Bau- oder Handelsunternehmen eine Wohnimmobilie verkauft, wird die Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis angewandt.
Wir unterscheiden drei unterschiedliche Steuersätze:
  • für den Erwerb der Erstwohnung
    4% Mehrwertsteuer + 200 € Registersteuer + 200 € Hypothekargebühr + 200 € Katastersteuer
  • für den Erwerb einer Nicht-Erstwohnung
    10% Mehrwertsteuer + 200 € Registersteuer + 200 € Hypothekargebühr + 200 € Katastersteuer
  • für den Erwerb einer Luxuswohnung
    22% Mehrwertsteuer + 200 € Registersteuer + 200 € Hypothekargebühr + 200 € Katastersteuer

Die Steuern für den Erwerb einer Immobilie trägt grundsätzlich die kaufende Partei.