Geräumige Zweizimmerwohnung im Dachgeschoss

Geräumige Zweizimmerwohnung im Dachgeschoss

Innichen - Innichen
In sehr zentraler Lage, in unmittelbarer Nähe zur Fußgängerzone, befindet sich dieses historisch, sanierte Haus Miramonti. Der Bau wurde nach den Kriterien von Klimahaus B ausgeführt; die Zweizimmerwohnung befindet sich im Dachgeschoss, besteht aus einer großzügigen Wohnküche, einem Schlafzimmer, Badezimmer und einem wunderschönen Balkon mit Blick auf das Haunoldgebiet. Die Einteilung der Wohnung ist noch flexibel mit gestaltbar und kann auch zu einer Dreizimmerwohnung verändert werden.
Objektnummer
13140
Ort
Innichen
Überlassung
Kauf
Typ
Wohnimmobilie
Nutzung
Wohnung
Kaufpreis
€ 867.880
Käufer-Provision
3% (zzgl. MwSt.)
Nettowohnfläche
96 m2
Handelsfläche
133 m2
Konventionierung
Nein
Etage
3
Zimmer
2
Badezimmer / WC
2
Balkone
1
Keller
Ja
Garage
Ja
Baujahr
2011
Aufzug
Ja
Energiequelle
Fernwärme
Heizungsart
Fern, Fußboden
Verrechnung Heizung
autonom
Verfügbar ab
sofort
Energieklasse:B
A
B
C
D
E
F
G
Steuern beim Ankauf von Wohnimmobilien

A) Wenn eine Privatperson ihre Wohnimmobilie verkauft, wird die Registersteuer auf den Katasterwert angewandt.
Wir unterscheiden zwei unterschiedliche Steuersätze:

  • für den Erwerb der Erstwohnung
    2% Registersteuer + 50 € Hypothekargebühr + 50 € Katastersteuer
  • für den Erwerb einer Nicht-Erstwohnung
    9% Registersteuer + 50 € Hypothekargebühr + 50 € Katastersteuer

B) Wenn ein Bau- oder Handelsunternehmen eine Wohnimmobilie verkauft, wird die Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis angewandt.
Wir unterscheiden drei unterschiedliche Steuersätze:
  • für den Erwerb der Erstwohnung
    4% Mehrwertsteuer + 200 € Registersteuer + 200 € Hypothekargebühr + 200 € Katastersteuer
  • für den Erwerb einer Nicht-Erstwohnung
    10% Mehrwertsteuer + 200 € Registersteuer + 200 € Hypothekargebühr + 200 € Katastersteuer
  • für den Erwerb einer Luxuswohnung
    22% Mehrwertsteuer + 200 € Registersteuer + 200 € Hypothekargebühr + 200 € Katastersteuer

Die Steuern für den Erwerb einer Immobilie trägt grundsätzlich die kaufende Partei.