W1 - Fünfzimmerwohnung im Erdgeschoss
W1 - Fünfzimmerwohnung im Erdgeschoss
Innichen - Innichen
Rarität: restauriertes historisches Haus in zentraler Lage. Die historischen Elemente, wie Holztüren und Holzverkleidung der Wände verleihen den Wohnungen einzigartigen Charme. Fünfzimmerwohnung im Erdgeschoss mit autonomem Eingang. Sie besteht aus getrennter Küche, Wohnzimmer, zwei Schlafzimmern, Stube und zwei Bädern mit Fenster.
Stellplatz separat erhältlich: + 15.000€
Objektnummer
13141_1
Ort
Innichen
Überlassung
Kauf
Typ
Wohnimmobilie
Nutzung
Wohnung
Kaufpreis
€ 965.000
Besteuerung
MwSt.
Käufer-Provision
3% (zzgl. MwSt.)
Nettowohnfläche
123 m2
Handelsfläche
165 m2
Konventionierung
Nein
Zimmer
5
Badezimmer / WC
2
Zustand
Erstbezug
Energieklasse:in Ausarbeitung
A
B
C
D
E
F
G
Steuern beim Ankauf von Wohnimmobilien
A) Wenn eine Privatperson ihre Wohnimmobilie verkauft, wird die Registersteuer auf den Katasterwert angewandt.
Wir unterscheiden zwei unterschiedliche Steuersätze:
-
für den Erwerb der Erstwohnung
2% Registersteuer + 50 € Hypothekargebühr + 50 € Katastersteuer -
für den Erwerb einer Nicht-Erstwohnung
9% Registersteuer + 50 € Hypothekargebühr + 50 € Katastersteuer
B) Wenn ein Bau- oder Handelsunternehmen eine Wohnimmobilie verkauft, wird die Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis angewandt.
Wir unterscheiden drei unterschiedliche Steuersätze:
-
für den Erwerb der Erstwohnung
4% Mehrwertsteuer + 200 € Registersteuer + 200 € Hypothekargebühr + 200 € Katastersteuer -
für den Erwerb einer Nicht-Erstwohnung
10% Mehrwertsteuer + 200 € Registersteuer + 200 € Hypothekargebühr + 200 € Katastersteuer -
für den Erwerb einer Luxuswohnung
22% Mehrwertsteuer + 200 € Registersteuer + 200 € Hypothekargebühr + 200 € Katastersteuer
Die Steuern für den Erwerb einer Immobilie trägt grundsätzlich die kaufende Partei.