W2 - Fünfzimmerwohnung mit zwei Balkonen
W2 - Fünfzimmerwohnung mit zwei Balkonen
Innichen - Innichen
Rarität: restauriertes historisches Haus in zentraler Lage. Die historischen Elemente, wie Holztüren und Holzverkleidung der Wände verleihen den Wohnungen einzigartigen Charme. Fünfzimmerwohnung im 1. Obergeschoss. Sie besteht aus Wohnzimmer, getrennter Küche, drei Schlafzimmern, zwei Bädern und zwei Balkonen.
Stellplatz separat erhältlich: + 15.000€
Objektnummer
13141_2
Ort
Innichen
Überlassung
Kauf
Typ
Wohnimmobilie
Nutzung
Wohnung
Kaufpreis
€ 1.275.000
Besteuerung
MwSt.
Käufer-Provision
3% (zzgl. MwSt.)
Nettowohnfläche
131 m2
Handelsfläche
175 m2
Konventionierung
Nein
Etage
1
Zimmer
5
Badezimmer / WC
2
Balkone
2
Zustand
Erstbezug
Energieklasse:in Ausarbeitung
A
B
C
D
E
F
G
Steuern beim Ankauf von Wohnimmobilien
A) Wenn eine Privatperson ihre Wohnimmobilie verkauft, wird die Registersteuer auf den Katasterwert angewandt.
Wir unterscheiden zwei unterschiedliche Steuersätze:
-
für den Erwerb der Erstwohnung
2% Registersteuer + 50 € Hypothekargebühr + 50 € Katastersteuer -
für den Erwerb einer Nicht-Erstwohnung
9% Registersteuer + 50 € Hypothekargebühr + 50 € Katastersteuer
B) Wenn ein Bau- oder Handelsunternehmen eine Wohnimmobilie verkauft, wird die Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis angewandt.
Wir unterscheiden drei unterschiedliche Steuersätze:
-
für den Erwerb der Erstwohnung
4% Mehrwertsteuer + 200 € Registersteuer + 200 € Hypothekargebühr + 200 € Katastersteuer -
für den Erwerb einer Nicht-Erstwohnung
10% Mehrwertsteuer + 200 € Registersteuer + 200 € Hypothekargebühr + 200 € Katastersteuer -
für den Erwerb einer Luxuswohnung
22% Mehrwertsteuer + 200 € Registersteuer + 200 € Hypothekargebühr + 200 € Katastersteuer
Die Steuern für den Erwerb einer Immobilie trägt grundsätzlich die kaufende Partei.