Zweistöckige Wohnung in zentraler Lage
Zweistöckige Wohnung in zentraler Lage
Innichen - Dorfzentrum
Zweizimmerwohnung in sehr guter Lage in Innichen. Sie erstreckt sich auf zwei Stockwerken: Erdgeschoss und Untergeschoss. Im Erdgeschoss befindet sich ein großes Wohnzimmer mit Kochecke und einem Bad mit Fenster. Im Untergeschoss ist ein Schlafzimmer, ein Bad und ein zusätzlicher Raum, der im Moment als Hobbyraum genutzt wird.
Garage separat erhältlich: + 20.000€
Objektnummer
13142
Ort
Innichen
Überlassung
Kauf
Typ
Wohnimmobilie
Nutzung
Wohnung
Kaufpreis
€ 530.000
Besteuerung
Registergebühr
Käufer-Provision
3% (zzgl. MwSt.)
Nettowohnfläche
auf Anfrage
Handelsfläche
97 m2
Konventionierung
Nein
Zimmer
2
Badezimmer / WC
2
Terrassen
1
Baujahr
1991
Möblierung
Teilmöbliert
Energieklasse:G
A
B
C
D
E
F
G
Steuern beim Ankauf von Wohnimmobilien
A) Wenn eine Privatperson ihre Wohnimmobilie verkauft, wird die Registersteuer auf den Katasterwert angewandt.
Wir unterscheiden zwei unterschiedliche Steuersätze:
-
für den Erwerb der Erstwohnung
2% Registersteuer + 50 € Hypothekargebühr + 50 € Katastersteuer -
für den Erwerb einer Nicht-Erstwohnung
9% Registersteuer + 50 € Hypothekargebühr + 50 € Katastersteuer
B) Wenn ein Bau- oder Handelsunternehmen eine Wohnimmobilie verkauft, wird die Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis angewandt.
Wir unterscheiden drei unterschiedliche Steuersätze:
-
für den Erwerb der Erstwohnung
4% Mehrwertsteuer + 200 € Registersteuer + 200 € Hypothekargebühr + 200 € Katastersteuer -
für den Erwerb einer Nicht-Erstwohnung
10% Mehrwertsteuer + 200 € Registersteuer + 200 € Hypothekargebühr + 200 € Katastersteuer -
für den Erwerb einer Luxuswohnung
22% Mehrwertsteuer + 200 € Registersteuer + 200 € Hypothekargebühr + 200 € Katastersteuer
Die Steuern für den Erwerb einer Immobilie trägt grundsätzlich die kaufende Partei.