Zweistöckige Wohnung in zentraler Lage

Zweistöckige Wohnung in zentraler Lage

Innichen - Innichen
Schöne Zweimmerwohnung mit südlichem Balkon und großzügigem Keller in Innichen. Die Wohnung befindet sich im Erdgeschoss eines gepflegten Mehrfamilienhauses und erstreckt sich auf zwei Stockwerke, Erdgeschoss und Untergeschoss. Die Wohnung verfügt über eine Gesamtfläche von ca. 97 Quadratmetern und ist optimal geschnitten. Vom Wohnzimmer aus gelangt man direkt auf den Balkon und bietet einen wunderbaren Blick auf die umliegende Berglandschaft. Besonders praktisch ist der großzügige Keller, der viel Stauraum und ein zusätzliches Badezimmer bietet. Garage inklusiv. Die Wohnung liegt zentral in Innichen und ist optimal an den öffentlichen Nahverkehr angebunden.
Objektnummer
13142
Ort
Innichen
Überlassung
Kauf
Typ
Wohnimmobilie
Nutzung
Wohnung
Kaufpreis
€ 550.000
Besteuerung
Registergebühr
Käufer-Provision
3% (zzgl. MwSt.)
Nettowohnfläche
auf Anfrage
Handelsfläche
97 m2
Konventionierung
Nein
Zimmer
2
Badezimmer / WC
2
Terrassen
1
Baujahr
1991
Möblierung
Teilmöbliert
Energieklasse:G
A
B
C
D
E
F
G
Steuern beim Ankauf von Wohnimmobilien

A) Wenn eine Privatperson ihre Wohnimmobilie verkauft, wird die Registersteuer auf den Katasterwert angewandt.
Wir unterscheiden zwei unterschiedliche Steuersätze:

  • für den Erwerb der Erstwohnung
    2% Registersteuer + 50 € Hypothekargebühr + 50 € Katastersteuer
  • für den Erwerb einer Nicht-Erstwohnung
    9% Registersteuer + 50 € Hypothekargebühr + 50 € Katastersteuer

B) Wenn ein Bau- oder Handelsunternehmen eine Wohnimmobilie verkauft, wird die Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis angewandt.
Wir unterscheiden drei unterschiedliche Steuersätze:
  • für den Erwerb der Erstwohnung
    4% Mehrwertsteuer + 200 € Registersteuer + 200 € Hypothekargebühr + 200 € Katastersteuer
  • für den Erwerb einer Nicht-Erstwohnung
    10% Mehrwertsteuer + 200 € Registersteuer + 200 € Hypothekargebühr + 200 € Katastersteuer
  • für den Erwerb einer Luxuswohnung
    22% Mehrwertsteuer + 200 € Registersteuer + 200 € Hypothekargebühr + 200 € Katastersteuer

Die Steuern für den Erwerb einer Immobilie trägt grundsätzlich die kaufende Partei.