W3 - Konventionierte Vierzimmerwohnung mit Garten

W3 - Konventionierte Vierzimmerwohnung mit Garten

Sexten - Moos
Sanierung und Umstrukturierung des historischen Gebäudes „Innerkalcher“ im Ortskern von Moos/Sexten. Insgesamt entstehen 9 Wohnungen. Eine ideale Gelegenheit für alle, die noch mitbestimmen möchten über die Einteilung der Räume und die Ausstattung der Wohnung! Vierzimmerwohnung im 1. Obergeschoss mit Wohnküche, drei Schlafzimmern, zwei Badezimmern, Balkon, Terrasse mit Garten und Keller. Auto Stellplatz separat erhältlich: Preis auf Anfrage.
Objektnummer
13152_3
Ort
Sexten
Überlassung
Kauf
Typ
Wohnimmobilie
Nutzung
Wohnung
Kaufpreis
auf Anfrage
Besteuerung
MwSt.
Käufer-Provision
3% (zzgl. MwSt.)
Nettowohnfläche
83 m2
Handelsfläche
131 m2
Konventionierung
Ja
Etage
1
Zimmer
4
Badezimmer / WC
2
Balkone
1
Terrassen
1
Garten
Ja
Keller
Ja
Autostellplatz
Ja
Zustand
Neuwertig
Baujahr
2022
Aufzug
Ja
Energiequelle
Fernwärme
Heizungsart
Fern, Fußboden
Verrechnung Heizung
autonom
Energieklasse:A
A
B
C
D
E
F
G
Steuern beim Ankauf von Wohnimmobilien

A) Wenn eine Privatperson ihre Wohnimmobilie verkauft, wird die Registersteuer auf den Katasterwert angewandt.
Wir unterscheiden zwei unterschiedliche Steuersätze:

  • für den Erwerb der Erstwohnung
    2% Registersteuer + 50 € Hypothekargebühr + 50 € Katastersteuer
  • für den Erwerb einer Nicht-Erstwohnung
    9% Registersteuer + 50 € Hypothekargebühr + 50 € Katastersteuer

B) Wenn ein Bau- oder Handelsunternehmen eine Wohnimmobilie verkauft, wird die Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis angewandt.
Wir unterscheiden drei unterschiedliche Steuersätze:
  • für den Erwerb der Erstwohnung
    4% Mehrwertsteuer + 200 € Registersteuer + 200 € Hypothekargebühr + 200 € Katastersteuer
  • für den Erwerb einer Nicht-Erstwohnung
    10% Mehrwertsteuer + 200 € Registersteuer + 200 € Hypothekargebühr + 200 € Katastersteuer
  • für den Erwerb einer Luxuswohnung
    22% Mehrwertsteuer + 200 € Registersteuer + 200 € Hypothekargebühr + 200 € Katastersteuer

Die Steuern für den Erwerb einer Immobilie trägt grundsätzlich die kaufende Partei.