Dreizimmerwohnung im Erdgeschoss

Dreizimmerwohnung im Erdgeschoss

Niederdorf - Niederdorf
Vierzimmerwohnung in sehr ruhiger Lage in Niederdorf. Die Erdgeschosswohnung bietet eine optimale Südausrichtung. Sie setzt sich zusammen aus zwei Schlafzimmern, Küche, Wohnzimmer, einem Bad mit Fenster und einem weitläufigen Garten. Interne Sanierungsarbeiten und eine neu errichtete Terrasse sind noch in Ausarbeitung. Komplett mit Keller. Auto Stellplatz separat erhältlich: Preis auf Anfrage.
Objektnummer
13155
Ort
Niederdorf
Überlassung
Kauf
Typ
Wohnimmobilie
Nutzung
Wohnung
Kaufpreis
auf Anfrage
Besteuerung
MwSt.
Käufer-Provision
3% (zzgl. MwSt.)
Nettowohnfläche
65 m2
Handelsfläche
96 m2
Konventionierung
Nein
Zimmer
3
Badezimmer / WC
1
Terrassen
1
Garten
Ja
Keller
Ja
Autostellplatz
Ja
Zustand
Teil / Vollrenoviert
Baujahr
1997
Energiequelle
Fernwärme
Heizungsart
Fern
Verrechnung Heizung
autonom
Verfügbar ab
sofort
Energieklasse:C
A
B
C
D
E
F
G
Steuern beim Ankauf von Wohnimmobilien

A) Wenn eine Privatperson ihre Wohnimmobilie verkauft, wird die Registersteuer auf den Katasterwert angewandt.
Wir unterscheiden zwei unterschiedliche Steuersätze:

  • für den Erwerb der Erstwohnung
    2% Registersteuer + 50 € Hypothekargebühr + 50 € Katastersteuer
  • für den Erwerb einer Nicht-Erstwohnung
    9% Registersteuer + 50 € Hypothekargebühr + 50 € Katastersteuer

B) Wenn ein Bau- oder Handelsunternehmen eine Wohnimmobilie verkauft, wird die Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis angewandt.
Wir unterscheiden drei unterschiedliche Steuersätze:
  • für den Erwerb der Erstwohnung
    4% Mehrwertsteuer + 200 € Registersteuer + 200 € Hypothekargebühr + 200 € Katastersteuer
  • für den Erwerb einer Nicht-Erstwohnung
    10% Mehrwertsteuer + 200 € Registersteuer + 200 € Hypothekargebühr + 200 € Katastersteuer
  • für den Erwerb einer Luxuswohnung
    22% Mehrwertsteuer + 200 € Registersteuer + 200 € Hypothekargebühr + 200 € Katastersteuer

Die Steuern für den Erwerb einer Immobilie trägt grundsätzlich die kaufende Partei.