Neue Dreizimmerwohnung mit Westbalkon

Neue Dreizimmerwohnung mit Westbalkon

Niederdorf - Niederdorf
Neubau mit nur 5 Wohneinheiten in ruhiger Lage. Das Haus wurde nach den Kriterien von Klimahaus B erbaut und mit hochwertigen Materialien ausgestattet. Dreizimmerwohnung im 2. Obergeschoss, bestehend aus Wohnküche, zwei Schlafzimmern, Bad und Balkon in Westausrichtung. Garage separat erhältlich: + 30.000 €
Objektnummer
13156
Ort
Niederdorf
Überlassung
Kauf
Typ
Wohnimmobilie
Nutzung
Wohnung
Kaufpreis
€ 420.000
Besteuerung
MwSt.
Käufer-Provision
3% (zzgl. MwSt.)
Nettowohnfläche
46 m2
Handelsfläche
76 m2
Konventionierung
Nein
Etage
2
Zimmer
3
Badezimmer / WC
1
Balkone
1
Keller
Ja
Garage
Ja
Zustand
Neuwertig
Baujahr
2019
Energiequelle
Fernwärme
Heizungsart
Fern
Verrechnung Heizung
autonom
Verfügbar ab
sofort
Energieklasse:B
A
B
C
D
E
F
G
Steuern beim Ankauf von Wohnimmobilien

A) Wenn eine Privatperson ihre Wohnimmobilie verkauft, wird die Registersteuer auf den Katasterwert angewandt.
Wir unterscheiden zwei unterschiedliche Steuersätze:

  • für den Erwerb der Erstwohnung
    2% Registersteuer + 50 € Hypothekargebühr + 50 € Katastersteuer
  • für den Erwerb einer Nicht-Erstwohnung
    9% Registersteuer + 50 € Hypothekargebühr + 50 € Katastersteuer

B) Wenn ein Bau- oder Handelsunternehmen eine Wohnimmobilie verkauft, wird die Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis angewandt.
Wir unterscheiden drei unterschiedliche Steuersätze:
  • für den Erwerb der Erstwohnung
    4% Mehrwertsteuer + 200 € Registersteuer + 200 € Hypothekargebühr + 200 € Katastersteuer
  • für den Erwerb einer Nicht-Erstwohnung
    10% Mehrwertsteuer + 200 € Registersteuer + 200 € Hypothekargebühr + 200 € Katastersteuer
  • für den Erwerb einer Luxuswohnung
    22% Mehrwertsteuer + 200 € Registersteuer + 200 € Hypothekargebühr + 200 € Katastersteuer

Die Steuern für den Erwerb einer Immobilie trägt grundsätzlich die kaufende Partei.