A2 - Vierzimmerwohnung mit großem Garten

A2 - Vierzimmerwohnung mit großem Garten

Villnöß - St. Peter
Vierzimmerwohnung im ersten Stock mit Wohnküche, drei Schlafzimmer, Bad, WC, Südbalkon, Garten und Keller. Die Wohnung ist konventioniert und kann somit nicht als Ferienunterkunft genutzt werden. Die neue Wohnanlage “Dorhoam in Pitzock“ wird entsprechend den KlimaHaus A-Nature Richtlinien erbaut. Die Wohnanlage wird talseitig, knapp unterhalb vom Dorfkern von St. Peter in Villnöß, errichtet. St. Peter gilt als Hauptort des Villnößtales und verfügt über gemeinschaftliche Einrichtungen wie Kulturhaus, Grundschule, Sportzentrum mit Eislaufplatz und Bibliothek. Der Standort der Wohnanlage verbindet naturnahes Wohnen mit praktischer Nähe zum Dorf und guter Anbindung an die öffentlichen Verkehrsmittel. Bei der Realisierung des Wohngebäudes „Dorhoam in Pitzock“ wird auf energiesparende Wohnqualität, Sicherheit, Schallschutz und Nachhaltigkeit besonders Wert gelegt.
Objektnummer
13168_6
Ort
Villnöß
Überlassung
Kauf
Typ
Wohnimmobilie
Nutzung
Wohnung
Kaufpreis
€ 501.000
Besteuerung
MwSt.
Käufer-Provision
3% (zzgl. MwSt.)
Nettowohnfläche
84 m2
Handelsfläche
134 m2
Konventionierung
Ja
Etage
1
Zimmer
4
Badezimmer / WC
2
Balkone
1
Garten
Ja
Keller
Ja
Baujahr
2023
Aufzug
Ja
Energiequelle
Fernwärme
Heizungsart
Fußboden
Verrechnung Heizung
autonom
Verfügbar ab
2024
Energieklasse:A+
A
B
C
D
E
F
G
Steuern beim Ankauf von Wohnimmobilien

A) Wenn eine Privatperson ihre Wohnimmobilie verkauft, wird die Registersteuer auf den Katasterwert angewandt.
Wir unterscheiden zwei unterschiedliche Steuersätze:

  • für den Erwerb der Erstwohnung
    2% Registersteuer + 50 € Hypothekargebühr + 50 € Katastersteuer
  • für den Erwerb einer Nicht-Erstwohnung
    9% Registersteuer + 50 € Hypothekargebühr + 50 € Katastersteuer

B) Wenn ein Bau- oder Handelsunternehmen eine Wohnimmobilie verkauft, wird die Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis angewandt.
Wir unterscheiden drei unterschiedliche Steuersätze:
  • für den Erwerb der Erstwohnung
    4% Mehrwertsteuer + 200 € Registersteuer + 200 € Hypothekargebühr + 200 € Katastersteuer
  • für den Erwerb einer Nicht-Erstwohnung
    10% Mehrwertsteuer + 200 € Registersteuer + 200 € Hypothekargebühr + 200 € Katastersteuer
  • für den Erwerb einer Luxuswohnung
    22% Mehrwertsteuer + 200 € Registersteuer + 200 € Hypothekargebühr + 200 € Katastersteuer

Die Steuern für den Erwerb einer Immobilie trägt grundsätzlich die kaufende Partei.