Dreizimmerwohnung in ruhiger Lage

Dreizimmerwohnung in ruhiger Lage

Brixen - Stadtzentrum
Dreizimmerwohnung in ruhiger Lage. Die Wohnung besteht aus einer geräumigen Wohnküche mit Wintergarten, zwei Schlafzimmer, Bad, Abstellraum und Balkon. Im Erdgeschoss befindet sich zudem eine Garage und ein Keller.
Objektnummer
13186
Ort
Brixen
Überlassung
Kauf
Typ
Wohnimmobilie
Nutzung
Wohnung
Kaufpreis
€ 570.000
Besteuerung
Registergebühr
Käufer-Provision
3% (zzgl. MwSt.)
Nettowohnfläche
82 m2
Handelsfläche
115 m2
Konventionierung
Nein
Zimmer
3
Keller
Ja
Energiequelle
Fernwärme
Heizungsart
Ofen
Verrechnung Heizung
autonom
Verfügbar ab
Ende 2024
Energieklasse:in Ausarbeitung
A
B
C
D
E
F
G
Steuern beim Ankauf von Wohnimmobilien

A) Wenn eine Privatperson ihre Wohnimmobilie verkauft, wird die Registersteuer auf den Katasterwert angewandt.
Wir unterscheiden zwei unterschiedliche Steuersätze:

  • für den Erwerb der Erstwohnung
    2% Registersteuer + 50 € Hypothekargebühr + 50 € Katastersteuer
  • für den Erwerb einer Nicht-Erstwohnung
    9% Registersteuer + 50 € Hypothekargebühr + 50 € Katastersteuer

B) Wenn ein Bau- oder Handelsunternehmen eine Wohnimmobilie verkauft, wird die Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis angewandt.
Wir unterscheiden drei unterschiedliche Steuersätze:
  • für den Erwerb der Erstwohnung
    4% Mehrwertsteuer + 200 € Registersteuer + 200 € Hypothekargebühr + 200 € Katastersteuer
  • für den Erwerb einer Nicht-Erstwohnung
    10% Mehrwertsteuer + 200 € Registersteuer + 200 € Hypothekargebühr + 200 € Katastersteuer
  • für den Erwerb einer Luxuswohnung
    22% Mehrwertsteuer + 200 € Registersteuer + 200 € Hypothekargebühr + 200 € Katastersteuer

Die Steuern für den Erwerb einer Immobilie trägt grundsätzlich die kaufende Partei.