A1 - Vierzimmerwohnung mit großem Garten

A1 - Vierzimmerwohnung mit großem Garten

Brixen - Stadtzentrum
Diese Vierzimmerwohnung besteht aus einer großen Wohnküche mit Abstellraum, drei Schlafzimmern, einem Bad mit Fenster, einem WC, zwei Terrassen, einem großen Garten von 344 qm und einem geräumigen Keller im Untergeschoss. Garage separat verfügbar. Dieses moderne Gebäude mit seiner ansprechenden Fassade bietet Platz für insgesamt sechs Wohnungen. Die Lage des Hauses ist ideal für alle, die das Stadtleben genießen wollen: Zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants, Cafés und Schulen sind in unmittelbarer Nähe.
Objektnummer
13201_1
Ort
Brixen
Überlassung
Kauf
Typ
Wohnimmobilie
Nutzung
Wohnung
Kaufpreis
€ 900.000
Besteuerung
MwSt.
Käufer-Provision
3% (zzgl. MwSt.)
Nettowohnfläche
88 m2
Handelsfläche
149 m2
Konventionierung
Nein
Zimmer
4
Badezimmer / WC
2
Terrassen
2
Garten
Ja
Keller
Ja
Zustand
Erstbezug
Baujahr
2023
Aufzug
Ja
Energiequelle
Fernwärme
Heizungsart
Fußboden
Verrechnung Heizung
autonom
Verfügbar ab
2024
Energieklasse:A+
A
B
C
D
E
F
G
Steuern beim Ankauf von Wohnimmobilien

A) Wenn eine Privatperson ihre Wohnimmobilie verkauft, wird die Registersteuer auf den Katasterwert angewandt.
Wir unterscheiden zwei unterschiedliche Steuersätze:

  • für den Erwerb der Erstwohnung
    2% Registersteuer + 50 € Hypothekargebühr + 50 € Katastersteuer
  • für den Erwerb einer Nicht-Erstwohnung
    9% Registersteuer + 50 € Hypothekargebühr + 50 € Katastersteuer

B) Wenn ein Bau- oder Handelsunternehmen eine Wohnimmobilie verkauft, wird die Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis angewandt.
Wir unterscheiden drei unterschiedliche Steuersätze:
  • für den Erwerb der Erstwohnung
    4% Mehrwertsteuer + 200 € Registersteuer + 200 € Hypothekargebühr + 200 € Katastersteuer
  • für den Erwerb einer Nicht-Erstwohnung
    10% Mehrwertsteuer + 200 € Registersteuer + 200 € Hypothekargebühr + 200 € Katastersteuer
  • für den Erwerb einer Luxuswohnung
    22% Mehrwertsteuer + 200 € Registersteuer + 200 € Hypothekargebühr + 200 € Katastersteuer

Die Steuern für den Erwerb einer Immobilie trägt grundsätzlich die kaufende Partei.