A3v - Dreizimmerwohnung mit zwei Terrassen

A3v - Dreizimmerwohnung mit zwei Terrassen

Brixen - Stadtzentrum
Dreizimmerwohnung im ersten Stock, bestehend aus einer Wohnküche, zwei großen Schlafzimmern, einem Bad mit Fenster, einem WC und zwei Südterrassen. Im Untergeschoss verfügt die Wohnung über ein Kellerabteil, eine Garage kann separat erworben werden. Dieses moderne Gebäude mit seiner ansprechenden Fassade bietet Platz für insgesamt sechs Wohnungen. Die Lage des Hauses ist ideal für alle, die das Stadtleben genießen wollen: Zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants, Cafés und Schulen sind in unmittelbarer Nähe.
Objektnummer
13201_7
Ort
Brixen
Überlassung
Kauf
Typ
Wohnimmobilie
Nutzung
Wohnung
Kaufpreis
€ 669.000
Besteuerung
MwSt.
Käufer-Provision
3% (zzgl. MwSt.)
Nettowohnfläche
77 m2
Handelsfläche
114 m2
Konventionierung
Nein
Etage
1
Zimmer
3
Badezimmer / WC
2
Terrassen
2
Keller
Ja
Zustand
Erstbezug
Baujahr
2023
Aufzug
Ja
Energiequelle
Fernwärme
Heizungsart
Fußboden
Verrechnung Heizung
autonom
Verfügbar ab
2024
Energieklasse:A+
A
B
C
D
E
F
G
Steuern beim Ankauf von Wohnimmobilien

A) Wenn eine Privatperson ihre Wohnimmobilie verkauft, wird die Registersteuer auf den Katasterwert angewandt.
Wir unterscheiden zwei unterschiedliche Steuersätze:

  • für den Erwerb der Erstwohnung
    2% Registersteuer + 50 € Hypothekargebühr + 50 € Katastersteuer
  • für den Erwerb einer Nicht-Erstwohnung
    9% Registersteuer + 50 € Hypothekargebühr + 50 € Katastersteuer

B) Wenn ein Bau- oder Handelsunternehmen eine Wohnimmobilie verkauft, wird die Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis angewandt.
Wir unterscheiden drei unterschiedliche Steuersätze:
  • für den Erwerb der Erstwohnung
    4% Mehrwertsteuer + 200 € Registersteuer + 200 € Hypothekargebühr + 200 € Katastersteuer
  • für den Erwerb einer Nicht-Erstwohnung
    10% Mehrwertsteuer + 200 € Registersteuer + 200 € Hypothekargebühr + 200 € Katastersteuer
  • für den Erwerb einer Luxuswohnung
    22% Mehrwertsteuer + 200 € Registersteuer + 200 € Hypothekargebühr + 200 € Katastersteuer

Die Steuern für den Erwerb einer Immobilie trägt grundsätzlich die kaufende Partei.