Stilvolle Wohnung eines ehemaligen Schlösschens

Stilvolle Wohnung eines ehemaligen Schlösschens

Welsberg-Taisten - Taisten
Diese außergewöhnliche Wohnung, welche sich in einem liebevoll sanierten ehemaligen Schlösschen befindet, strahlt Charme und Geschichte aus und bietet Ihnen ein einzigartiges Wohnerlebnis. Das gesamte Gebäude wurde 2005 laut Klimahausstandard komplett renoviert. Der Wohnbereich im Hochparterre ist hell und offen gestaltet. Die angrenzende Küche ist modern und mit erstklassigen Geräten ausgestattet. Auch das Schlafzimmer wurde raffiniert eingerichtet. Über eine Treppe ist das Wohnzimmer mit dem Tiefparterre verbunden, wo sich das mit Massivholz eingerichtete Badezimmer befindet sowie auch ein Raum, der als Schlafgelegenheit genutzt werden kann und über normale Fenster verfügt. Ein Highlight ist der herrliche Blick auf die umliegende Berglandschaft oder auch die einzigartige Schlossterrasse. Zur Wohnung gehört ein Abstellplatz im Freien, der, für Ihr Fahrzeug zur Verfügung steht sowie 2 Keller- bzw. Abstellräume. Eine Garagenbox kann bei Interesse separat erworben werden, Kaufpreis : 40.000 €
Objektnummer
13297
Ort
Welsberg-Taisten
Überlassung
Kauf
Typ
Wohnimmobilie
Nutzung
Wohnung
Kaufpreis
€ 570.000
Besteuerung
Registergebühr
Käufer-Provision
3% (zzgl. MwSt.)
Nettowohnfläche
53 m2
Handelsfläche
92 m2
Konventionierung
Nein
Etage
1
Zimmer
1
Badezimmer / WC
1
Terrassen
1
Garage
Ja
Autostellplatz
Ja
Möblierung
Vollmöbliert
Energiequelle
Gas
Verrechnung Heizung
autonom
Energieklasse:B
A
B
C
D
E
F
G
Steuern beim Ankauf von Wohnimmobilien

A) Wenn eine Privatperson ihre Wohnimmobilie verkauft, wird die Registersteuer auf den Katasterwert angewandt.
Wir unterscheiden zwei unterschiedliche Steuersätze:

  • für den Erwerb der Erstwohnung
    2% Registersteuer + 50 € Hypothekargebühr + 50 € Katastersteuer
  • für den Erwerb einer Nicht-Erstwohnung
    9% Registersteuer + 50 € Hypothekargebühr + 50 € Katastersteuer

B) Wenn ein Bau- oder Handelsunternehmen eine Wohnimmobilie verkauft, wird die Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis angewandt.
Wir unterscheiden drei unterschiedliche Steuersätze:
  • für den Erwerb der Erstwohnung
    4% Mehrwertsteuer + 200 € Registersteuer + 200 € Hypothekargebühr + 200 € Katastersteuer
  • für den Erwerb einer Nicht-Erstwohnung
    10% Mehrwertsteuer + 200 € Registersteuer + 200 € Hypothekargebühr + 200 € Katastersteuer
  • für den Erwerb einer Luxuswohnung
    22% Mehrwertsteuer + 200 € Registersteuer + 200 € Hypothekargebühr + 200 € Katastersteuer

Die Steuern für den Erwerb einer Immobilie trägt grundsätzlich die kaufende Partei.