Geräumige Zweizimmerwohnung in zentraler Lage

Geräumige Zweizimmerwohnung in zentraler Lage

Brixen - Rosslauf
Zweizimmerwohnung mit zwei Terrassen in zentraler Lage! Die Wohnung umfasst eine gut ausgestattete Küche, eine praktische Vorratskammer, ein gemütliches Wohnzimmer, ein Schlafzimmer und ein Badezimmer. Zwei Terrassen laden zum Entspannen ein und bieten wundervolle Aussichten. Die Wohnung verfügt zudem über einen geräumigen Keller und Gemeinschaftsparkplätze vor dem Haus. Das lebendige Stadtzentrum ist bequem mit dem Fahrrad erreichbar.
Objektnummer
13346
Ort
Brixen
Überlassung
Kauf
Typ
Wohnimmobilie
Nutzung
Wohnung
Kaufpreis
€ 360.000
Besteuerung
Registergebühr
Käufer-Provision
3% (zzgl. MwSt.)
Nettowohnfläche
61 m2
Handelsfläche
88 m2
Konventionierung
Nein
Zimmer
2
Badezimmer / WC
1
Terrassen
2
Keller
Ja
Baujahr
1990
Möblierung
Teilmöbliert
Energiequelle
Fernwärme
Verrechnung Heizung
autonom
Energieklasse:in Ausarbeitung
A
B
C
D
E
F
G
Steuern beim Ankauf von Wohnimmobilien

A) Wenn eine Privatperson ihre Wohnimmobilie verkauft, wird die Registersteuer auf den Katasterwert angewandt.
Wir unterscheiden zwei unterschiedliche Steuersätze:

  • für den Erwerb der Erstwohnung
    2% Registersteuer + 50 € Hypothekargebühr + 50 € Katastersteuer
  • für den Erwerb einer Nicht-Erstwohnung
    9% Registersteuer + 50 € Hypothekargebühr + 50 € Katastersteuer

B) Wenn ein Bau- oder Handelsunternehmen eine Wohnimmobilie verkauft, wird die Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis angewandt.
Wir unterscheiden drei unterschiedliche Steuersätze:
  • für den Erwerb der Erstwohnung
    4% Mehrwertsteuer + 200 € Registersteuer + 200 € Hypothekargebühr + 200 € Katastersteuer
  • für den Erwerb einer Nicht-Erstwohnung
    10% Mehrwertsteuer + 200 € Registersteuer + 200 € Hypothekargebühr + 200 € Katastersteuer
  • für den Erwerb einer Luxuswohnung
    22% Mehrwertsteuer + 200 € Registersteuer + 200 € Hypothekargebühr + 200 € Katastersteuer

Die Steuern für den Erwerb einer Immobilie trägt grundsätzlich die kaufende Partei.