Tippgeberprovision
TIPPGEBERPROVISION.
IHR VERKAUFSTIPP IST
UNS WAS WERT!
Sie wissen von einem Grundstück, welches zum Verkauf steht? Sie haben erfahren, dass die Wohnung Ihres Nachbarn veräußert werden soll? Oder Sie kennen ein Haus, das kurz vor Besitzwechsel steht?
Wir sind ganz Ohr!
Geben Sie Ihr Wissen weiter, es könnte sich lohnen: wenn wir die von Ihnen empfohlene Immobilie (Grundstück, Haus, Wohnung, Almhütte, Bauernhof oder Wald) aufnehmen, so erhalten Sie nach erfolgreichem Verkauf als Dankeschön eine Tippgeberprovision* in Höhe von 10% der insgesamt realisierten Vermittlungsprovision bis zu einem Maximalbetrag von € 5.000,–.
Sind Sie neugierig oder haben einen Verkaufstipp für uns? Dann freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme!
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Tipp
Sie kontaktieren uns und geben
Ihr Wissen weiter
Prüfung
Wir prüfen die Voraussetzungen und
bestätigen Sie schriftlich als Tippgeber
Verkauf
Castellanum verkauft die Immobilie
TIPPGEBERPROVISION
Nach erfolgreichem Verkauf der Immobilie
erhalten Sie die Tippgeberprovision
Geschäftsbedingungen
Voraussetzungen für die Ausbezahlung der Tippgeberprovision:
- Castellanum ist weder die Immobilie noch die Verkaufsabsicht des Eigentümers bekannt;
- Castellanum erhält einen Alleinauftrag vom Eigentümer und kein anderer Immobilienmakler wurde bereits mit der Vermittlung beauftragt
- Castellanum bringt die Parteien zusammen und die Immobilie wird verkauft
- Die Immobilie befindet sich in Südtirol
- Von der Tippgeberprovision ausgeschlossen sind die Eigentümer der angebotenen Immobilie und deren enge Familienmitglieder
- Castellanum bestätigt Sie nach Bekanntgabe einer Empfehlung und positiver Prüfung der Voraussetzungen schriftlich als Tippgeber.
NB: Castellanum behält sich das Recht vor, Objekthinweise abzulehnen und obige Voraussetzungen für die Gewährung der Tippgeberprovision abzuändern. Bei mehreren Hinweisen zum selben Objekt, erhält der zeitlich erste Hinweisgeber die Tippgeberprovision.
* Die Tippgeberprovision versteht sich als Bruttobetrag und wird nach Vornahme der gesetzlichen Einbehalte ausbezahlt.