Benützungsgenehmigung
Genehmigung zur Benützung der fertig gestellten Räumlichkeiten. Diese wird von der zuständigen Gemeindeverwaltung nach Kontrolle auf Rechtmäßigkeit der Bauarbeiten ausgestellt.
Genehmigung zur Benützung der fertig gestellten Räumlichkeiten. Diese wird von der zuständigen Gemeindeverwaltung nach Kontrolle auf Rechtmäßigkeit der Bauarbeiten ausgestellt.