Angeld zur Bestätigung
Die erfüllende Partei hat (abgesehen vom Recht auf Schadenersatz) die Möglichkeit:- die Durchführung des Vertrages zu fordern (auch mit Urteil)
- vom Vertrag zurückzutreten und:
- das erhaltene Angeld einzubehalten (wenn der Käufer nichterfüllend ist)
- das Doppelte des geleisteten Angeldes zurückzufordern (wenn der Verkäufer nichterfüllend ist)