Hypothek

Die Hypothek gibt dem Gläubiger das Recht, aus einer Liegenschaft oder einer in öffentliche Register eingetragenen beweglichen Sache, z.B. Auto, durch öffentliche Versteigerung Deckung zu erlangen, wenn der Schuldner seiner Forderung nicht nachkommt. N.B: Die Hypothek gilt bis zur Löschung, jedoch nie länger als 20 Jahre, nach Ablauf der 20 Jahre erlischt sie.

← Glossar