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Ueberbaurecht

Der Eigentümer kann das Recht, auf dem Grundstück einen Bau zu errichten und zu erhalten, zu Gunsten eines Anderen begründen, der hieran das Eigentum erwirbt - ebenso kann er das Eigentum an einem bereits bestehenden Bau, gesondert vom Eigentum am Grundstück, veräußern. Eigentümer des Grundstücks und Eigentümer des Bauwerks sind zwei verschiedene Personen. Wurde das Recht für eine bestimmte Zeit begründet, erlischt nach Ablauf der Zeit das Überbaurecht und der Eigentümer des Grundstücks wird Eigentümer des Baues.