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Urbanistische Zweckbestimmung

Sie geht aus dem Bauleitplan der Gemeinde hervor, jeder Grundparzelle auf dem gesamten Gemeindegebiet wird im Zuge der Ausarbeitung des Gemeindebauleitplans eine Zweckbestimmung/Widmung zugeteilt. Die Durchführungsbestimmungen zum Bauleitplan enthalten die Bebauungsvorschriften und die spezifischen Bestimmungen zu jeder einzelnen urbanistischen Zweckbestimmung.