Vertretungsvollmacht
Der Makler kann von einer der Parteien damit beauftragt werden, sie bei den Handlungen zu vertreten, welche die Ausführung des durch sein Zutun abgeschlossenen Vertrags betreffen.
Der Makler kann von einer der Parteien damit beauftragt werden, sie bei den Handlungen zu vertreten, welche die Ausführung des durch sein Zutun abgeschlossenen Vertrags betreffen.