A8 - Zweizimmerwohnung mit Balkon

A8 - Zweizimmerwohnung mit Balkon

Mühlbach
Die Wohnung A8 im 2. Obergeschoss verfügt über einen 7,27 m² großen Balkon in Nord-West Lage. Die Wohnung wird mittels Fußbodenheizung geheizt, im Sommer auf Wunsch gekühlt und verfügt über eine automatische Belüftung. Zu dieser Wohnung gehören Keller und Fahrradabstellplatz. Garagen befinden sich im Erd- und Untergeschoss.
Objektnummer
13004_8
Ort
Mühlbach
Überlassung
Kauf
Typ
Wohnimmobilie
Nutzung
Wohnung
Kaufpreis
€ 348.000
Besteuerung
MwSt.
Käufer-Provision
3% (zzgl. MwSt.)
Nettowohnfläche
51 m2
Handelsfläche
73 m2
Konventionierung
Nein
Zimmer
2
Badezimmer / WC
1
Balkone
1
Keller
Ja
Zustand
Erstbezug
Baujahr
2022
Aufzug
Ja
Energiequelle
Wärmepumpe
Heizungsart
Fußboden
Verrechnung Heizung
autonom
Verfügbar ab
2024
Energieklasse:A+
A
B
C
D
E
F
G
Steuern beim Ankauf von Wohnimmobilien

A) Wenn eine Privatperson ihre Wohnimmobilie verkauft, wird die Registersteuer auf den Katasterwert angewandt.
Wir unterscheiden zwei unterschiedliche Steuersätze:

  • für den Erwerb der Erstwohnung
    2% Registersteuer + 50 € Hypothekargebühr + 50 € Katastersteuer
  • für den Erwerb einer Nicht-Erstwohnung
    9% Registersteuer + 50 € Hypothekargebühr + 50 € Katastersteuer

B) Wenn ein Bau- oder Handelsunternehmen eine Wohnimmobilie verkauft, wird die Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis angewandt.
Wir unterscheiden drei unterschiedliche Steuersätze:
  • für den Erwerb der Erstwohnung
    4% Mehrwertsteuer + 200 € Registersteuer + 200 € Hypothekargebühr + 200 € Katastersteuer
  • für den Erwerb einer Nicht-Erstwohnung
    10% Mehrwertsteuer + 200 € Registersteuer + 200 € Hypothekargebühr + 200 € Katastersteuer
  • für den Erwerb einer Luxuswohnung
    22% Mehrwertsteuer + 200 € Registersteuer + 200 € Hypothekargebühr + 200 € Katastersteuer

Die Steuern für den Erwerb einer Immobilie trägt grundsätzlich die kaufende Partei.